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text: lots of new text about defs and licenses; exchanged FCW and OA
author markus schnalke <meillo@marmaro.de>
date Wed, 05 Mar 2014 12:47:52 +0100
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 Entstehungsgeschichte und ihre Struktur anschauen. Dies ist der
 Inhalt dieses Abschnittes.
 
+.ig
+	Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende
+	Motivation, Zweck, Zielrichtung
+	Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen.
+	Zentrale Personen
+..
+
 
 .U1 "Freie Software
 .P
@@ -178,6 +185,46 @@
 
 
 
+.U1 "Free Cultural Works
+.P
+Free Cultural Works (FCW)
+koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung
+aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im
+Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen
+Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende
+aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern.
+.P
+Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung
+der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert,
+sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei
+Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl
+gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist
+Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie
+ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes.
+In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen
+Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu
+fuellen.
+.P
+FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer
+sonstige Werkarten dar.
+Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie
+bei den Creative Commons-Lizenzen genannt.
+Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative
+Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten
+oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs
+Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die
+anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu
+schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der
+Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung,
+wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken.
+.P
+Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter
+FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die
+Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln.
+
+
+
+
 .U1 "Open Access
 .P
 Open Access (OA)
@@ -232,53 +279,6 @@
 
 
 
-.U1 "Free Cultural Works
-.P
-Free Cultural Works (FCW)
-koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung
-aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im
-Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen
-Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende
-aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern.
-.P
-Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung
-der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert,
-sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei
-Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl
-gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist
-Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie
-ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes.
-In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen
-Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu
-fuellen.
-.P
-FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer
-sonstige Werkarten dar.
-Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie
-bei den Creative Commons-Lizenzen genannt.
-Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative
-Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten
-oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs
-Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die
-anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu
-schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der
-Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung,
-wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken.
-.P
-Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter
-FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die
-Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln.
-
-
-
-.ig
-	Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende
-	Motivation, Zweck, Zielrichtung
-	Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen.
-	Zentrale Personen
-..
-
-
 .KS
 .in 2c
 .PS 3.5
@@ -303,79 +303,247 @@
 .KE
 
 
-
 .\"###################################################################
 .H0 "Definitionen und Realisierungen
 .P
 Dieser Abschnitt vergleicht die Definitionen, die es fuer die
-verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden die Umsetzungen der
-Definitionen in Lizenztexten vorgestellt. Hier liegt der Fokus in
+verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden typische Lizenzen als
+die Umsetzungen der Definitionen vorgestellt.
+
+(XXX In diesem Abschnitt liegt der Fokus
 auf den Auswirkungen und Bedeutungen im Bezug auf das
-Urheberrecht.
+Urheberrecht.)
 
 
 
-.P
-XXX
-
-.P
-FSF def, DFSG, OSI def, ...
-.P
-Budapest, Berlin, Bethesda, ...
-.P
-FCW def.
-
-.BU
-read
-.BU
-run
-.BU
-copy
-.BU
-modify
-.BU
-redistribute
-.BU
-redistribute modifications
-
-.BU
-commercially
-.BU
-small number
-
-.P
-XXX
-
 .U1 "Freie Software
 .P
-Definitionen: FS-Def der FSF?, DFSG, GPL
+Fuer Freie Software gibt es eine Definition der Free Software
+Foundation, die vier Freiheiten umfasst. Sind diese gegeben, dann
+wird die Software als frei angesehen:
+.BU
+Freiheit 0:
+Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
+.BU
+Freiheit 1:
+Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
+.BU
+Freiheit 2:
+Das Programm zu verbreiten.
+.BU
+Freiheit 3:
+Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten,
+um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
 .P
-(XXX Lizenzen: ``Copyleft'', GPL.)
-Das Copyleft-Prinzip und die GPL
-stammen aus der Freien Software selbst. Damit ist die Lizenz quasi
-gleichzeitig die Definition von Freier Software aus Sicht der
-FSF.
+Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext
+eine Voraussetzung.
+.P
+Die FSF pflegt eine Liste von Software-Lizenzen, die sie nach
+dieser Definition als frei ansehen.
+.P
+Ihre eigene Lizenz, die General Public License (GPL), basiert
+zudem auf einem besonderen Konstrukt, dem
+.I Copyleft .
+Dieses erzwingt, dass
+jedes abgeleitete Werk wiederum unter der gleichen Lizenz stehen
+muss. Damit wird verhindert, dass ein Stueck GPL-lizenzierter Code
+jemals auf eine Weise genutzt werden kann, die nicht jedermann
+gleichfalls zur Verfuegung steht. Alle auf Copyleft-lizenzierte
+Werke aufbauenden Werke werden also wiederum Freie Software sein.
+Dieser Zwang wird von manchen als Einschraenkung ihrer individuellen
+Freiheit angesehen, von anderen dagegen als Sicherung der Freiheit
+aller. Die GPL ist die typische Lizenz fuer die Freie
+Software-Bewegung.
+
 
 
 .U1 "Open Source
 .P
-Definitionen: OSI-Def
+Die Open Source-Definition der Open Source Initiative ist eine
+leicht abgewandelte Formulierung der
+Debian Free Software Guidelines, welche von der
+GNU/Linux-Distribution Debian entwickelt worden sind.
+Die Ausrichtung auf die Beduerfnisse einer Distribution, also
+eines Projektes, das verschiedene Programme sinnvoll
+zusammenstellt, geeignet anpasst und dann als Sammelwerk
+verbreitet, sind klar zu erkennen. Die Definition sind eine Checkliste,
+die Programme durchlaufen muessen um in die Distribution
+aufgenommen werden zu koennen.
+
+.BU
+Freie Weitergabe
+.BU
+Verfügbarer Quellcode
+.BU
+Abgeleitete Arbeiten
+.BU
+Integrität des Autoren-Quellcodes
+.BU
+Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen
+.BU
+Keine Nutzungseinschränkung
+.BU
+Lizenzerteilung
+.BU
+Produktneutralität
+.BU
+Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken
+.BU
+Die Lizenz muss Technologie-neutral sein
+
+.P
+Eine klassische Open Source-Lizenz gibt es nicht. Dem Charakter
+von Open Source entsprechen aber BSD-artige Lizenzen am besten.
+Der Kern deren Aussage laesst sich so zusammenfassen: ``Tue mit
+dieser Sofware was du willst, solange du nicht behauptest, sie
+waere von dir. Und wir haften fuer nichts.''
 .P
-Lizenzen: ``Copycenter'', BSD
+Zum groessten Teil entsprechen sich die Definitionen der FSF und
+OSI in der Frage, wie eine konkrete Lizenz klassifiziert wird.
+
+
+
+.U1 "Free Cultural Works
+.P
+Inspiriert von der Definition von Freier Software erfordern Free
+Cultural Works folgende Essentielle Freiheiten:
+.BU
+The freedom to use and perform the work
+.BU
+The freedom to study the work and apply the information
+.BU
+The freedom to redistribute copies
+.BU
+The freedom to distribute derivative works
+.P
+Daneben gibt es aber zusaetzliche Anforderungen, die implizit in
+den Freiheiten stecken, aber nochmal explizit aufgefuehrt werden:
+.BU
+Availability of source data
+.BU
+Use of a free format
+.BU
+No technical restrictions
+.BU
+No other restrictions or limitations
+.P
+Wenn auch keine weiteren Einschraenkungen und Begrenzungen erlaubt
+sind, so gibt es doch bestimmte Einschraenkungen die zulaessig
+sind, ohne die essentiellen Freiheiten zu beeinflussen:
+.QS
+In particular, requirements for attribution, for symmetric
+collaboration (i.e., ``copyleft''), and for the protection of
+essential freedom are considered permissible restrictions.
+.QE
+.P
+Typische Lizenzen fuer Free Cultural Works sind die zwei Creative
+Commons-Lizenzen CC BY und CC BY-SA, sowie die Public Domain
+Dedication CC0. Die anderen CC-Lizenzen sind unfrei im Sinne der
+FCW.
+Weitere Beispiele fuer FCW-Lizenzen sind: XXX GFDL?, OFL?, ...
+
 
 
 .U1 "Open Access
 .P
-Definitionen: Budapest, Berlin, Bethesda, ...
+Eine anerkannte Definition von Open Access, wie es fuer
+die anderen Konzepte der Fall ist, gibt es nicht. Es entstanden
+ueber die Jahre allerlei Definitionen, die sich teilweise
+unterscheiden und unterschiedlich akzeptiert sind.
+.P
+Die erste Definition, die den Begriff ``Open Access'' verwendet
+hat, war die
+.B "Budapest Declaration
+in 2002. Sie fordert:
+.QS
+The literature that should be freely available is that which
+scholars give to the world without expectation of payment. [...]
+Be ``open access'' to this literature, we mean its free
+availability on the public internet, permitting any users to read,
+download, copy, distribute, print, [...], or use them for any
+other lawful purpose, without financial, legal, or technical
+barriers other than those inseparable from gaining access to the
+internet itself. The only constraint on reproduction and
+distribution, and the only role for copyright in this domain,
+should be to give the authors control over the integrity of their
+work and the right to be properly acknowledged and cited.
+.QE
+
+.P
+
 .P
-Lizenzen: CC
+2003 erschien die
+.B "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge\
+ in the Sciences and Humanities" .
+Sie basiert stark, teilweise sogar im Wortlaut, auf dem
+.B "Bethesda Statement on Open Access Publishing" ,
+aus dem gleichen Jahr.
+.QS
+The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s)
+to all users a free, irrevocable,
+worldwide, right of access to, and a license to copy, use,
+distribute, transmit and display the work
+publicly and to make and distribute derivative works, in any
+digital medium for any responsible
+purpose, subject to proper attribution of authorship ([...]),
+as well as the right to make small numbers of
+printed copies for their personal use.
+.QE
+.P
+Hier geht man explizit auf abgeleitete Werke ein.
+Ueber die Budapest Declaration hinaus geht auch die Forderung,
+dass das Werk mitsamt aller Quellmaterialien in einem Repositorium
+veroeffentlicht werden muss.
+Zudem
+unterscheidet man zwischen der digitalen und materiellen
+Vervielfaeltigung und Verbreitung. Das kann sicher als
+Zugestaendnis an das Verlagswesen gewertet werden. Bei der Freien
+Software gibt es diese Unterscheidung nicht. Bei Open Source ist
+sie sogar explizit ausgeschlossen.
+Im Gegensatz zur Budapest Declaration ist das Thema der Kosten
+nicht so prominent praesentiert. Das entspricht der Situation bei
+den Definitionen fuer Freie und Open Source Software.
+.P
+Neben diesen beiden, vielleicht wichtigsten Definitionen, gibt es
+unzaehlige weitere. Daneben wird der Begriff
+``Open Access'' aber auch oft sehr unscharf verwendet.
+Letztlich bleibt als gemeinsamer Nenner nur der kostenlose
+(Lese-)Zugriff auf die Informationen uebrig. In der Hinsicht sind
+sich alle Beteiligten einig.
+.P
+Als typische Lizenzen fuer Open Access-Inhalte haben sich die
+Creative Commons-Lizenzen etabliert. In der Neuauflage der
+Budapest Declaration von 2012 wird sogar explizit die CC BY-Lizenz
+empfohlen. Diese Tendenz scheint sich, zumindest fuer
+Zeitschriftenartikel, durchzusetzen. (XXX Link zur
+GFZ-Empfehlung)
+Daneben sind aber auch die anderen CC-Lizenzen (insbesondere CC
+BY-NC, CC BY-NC-ND und CC BY-NC-ND) verbreitet.
+Was die reinen Quelldaten angeht, so werden diese inzwischen
+zumeist unter CC0 veroeffentlicht ... falls sie veroeffentlicht
+werden.
 
 
-.U1 "Free Cultural Works
-.P
-Definintionen: FCW-Website
-.P
-Lizenzen: CC, GFDL?, OFL
+
+.KS
+.TS
+expand;
+l | c c c c c c | c c c.
+Definition	use	copy	dist	mod	moddist	print	source	ack	gratis
+_
+FSF	\(sr	(\(sr)	\(sr	\(sr	\(sr	(\(sr)	\(sr	\(em	\(em
+OSI	\(sr	(\(sr)	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(em	\(em
+FCW	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(em	\(em
+.sp .5v
+Budapest	\(sr	\(sr	\(sr	?	?	\(sr	\(em	\(sr	\(sr
+Bethesda	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	few	\(em	\(sr	?
+Berlin	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	few	\(sr	\(sr	?
+.TE
+.ce 1
+Tab\^1: Von den Definitionen geforderte Rechte und Pflichten
+(XXX: kommerzielle Einschraenkungen)
+(XXX: kommerzielle Einschraenkungen)
+.KE