# HG changeset patch # User markus schnalke # Date 1394020072 -3600 # Node ID a682d4046c6b19370ab35bb9d78f28b927f5f3a1 # Parent 0b11b114f2703a59c1f205a171da2977a4bf9aa5 text: lots of new text about defs and licenses; exchanged FCW and OA diff -r 0b11b114f270 -r a682d4046c6b text.roff --- a/text.roff Wed Mar 05 09:51:51 2014 +0100 +++ b/text.roff Wed Mar 05 12:47:52 2014 +0100 @@ -55,6 +55,13 @@ Entstehungsgeschichte und ihre Struktur anschauen. Dies ist der Inhalt dieses Abschnittes. +.ig + Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende + Motivation, Zweck, Zielrichtung + Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen. + Zentrale Personen +.. + .U1 "Freie Software .P @@ -178,6 +185,46 @@ +.U1 "Free Cultural Works +.P +Free Cultural Works (FCW) +koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung +aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im +Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen +Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende +aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern. +.P +Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung +der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert, +sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei +Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl +gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist +Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie +ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes. +In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen +Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu +fuellen. +.P +FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer +sonstige Werkarten dar. +Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie +bei den Creative Commons-Lizenzen genannt. +Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative +Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten +oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs +Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die +anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu +schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der +Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung, +wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken. +.P +Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter +FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die +Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln. + + + + .U1 "Open Access .P Open Access (OA) @@ -232,53 +279,6 @@ -.U1 "Free Cultural Works -.P -Free Cultural Works (FCW) -koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung -aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im -Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen -Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende -aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern. -.P -Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung -der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert, -sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei -Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl -gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist -Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie -ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes. -In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen -Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu -fuellen. -.P -FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer -sonstige Werkarten dar. -Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie -bei den Creative Commons-Lizenzen genannt. -Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative -Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten -oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs -Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die -anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu -schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der -Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung, -wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken. -.P -Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter -FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die -Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln. - - - -.ig - Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende - Motivation, Zweck, Zielrichtung - Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen. - Zentrale Personen -.. - - .KS .in 2c .PS 3.5 @@ -303,79 +303,247 @@ .KE - .\"################################################################### .H0 "Definitionen und Realisierungen .P Dieser Abschnitt vergleicht die Definitionen, die es fuer die -verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden die Umsetzungen der -Definitionen in Lizenztexten vorgestellt. Hier liegt der Fokus in +verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden typische Lizenzen als +die Umsetzungen der Definitionen vorgestellt. + +(XXX In diesem Abschnitt liegt der Fokus auf den Auswirkungen und Bedeutungen im Bezug auf das -Urheberrecht. +Urheberrecht.) -.P -XXX - -.P -FSF def, DFSG, OSI def, ... -.P -Budapest, Berlin, Bethesda, ... -.P -FCW def. - -.BU -read -.BU -run -.BU -copy -.BU -modify -.BU -redistribute -.BU -redistribute modifications - -.BU -commercially -.BU -small number - -.P -XXX - .U1 "Freie Software .P -Definitionen: FS-Def der FSF?, DFSG, GPL +Fuer Freie Software gibt es eine Definition der Free Software +Foundation, die vier Freiheiten umfasst. Sind diese gegeben, dann +wird die Software als frei angesehen: +.BU +Freiheit 0: +Das Programm zu jedem Zweck auszuführen. +.BU +Freiheit 1: +Das Programm zu untersuchen und zu verändern. +.BU +Freiheit 2: +Das Programm zu verbreiten. +.BU +Freiheit 3: +Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, +um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen. .P -(XXX Lizenzen: ``Copyleft'', GPL.) -Das Copyleft-Prinzip und die GPL -stammen aus der Freien Software selbst. Damit ist die Lizenz quasi -gleichzeitig die Definition von Freier Software aus Sicht der -FSF. +Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext +eine Voraussetzung. +.P +Die FSF pflegt eine Liste von Software-Lizenzen, die sie nach +dieser Definition als frei ansehen. +.P +Ihre eigene Lizenz, die General Public License (GPL), basiert +zudem auf einem besonderen Konstrukt, dem +.I Copyleft . +Dieses erzwingt, dass +jedes abgeleitete Werk wiederum unter der gleichen Lizenz stehen +muss. Damit wird verhindert, dass ein Stueck GPL-lizenzierter Code +jemals auf eine Weise genutzt werden kann, die nicht jedermann +gleichfalls zur Verfuegung steht. Alle auf Copyleft-lizenzierte +Werke aufbauenden Werke werden also wiederum Freie Software sein. +Dieser Zwang wird von manchen als Einschraenkung ihrer individuellen +Freiheit angesehen, von anderen dagegen als Sicherung der Freiheit +aller. Die GPL ist die typische Lizenz fuer die Freie +Software-Bewegung. + .U1 "Open Source .P -Definitionen: OSI-Def +Die Open Source-Definition der Open Source Initiative ist eine +leicht abgewandelte Formulierung der +Debian Free Software Guidelines, welche von der +GNU/Linux-Distribution Debian entwickelt worden sind. +Die Ausrichtung auf die Beduerfnisse einer Distribution, also +eines Projektes, das verschiedene Programme sinnvoll +zusammenstellt, geeignet anpasst und dann als Sammelwerk +verbreitet, sind klar zu erkennen. Die Definition sind eine Checkliste, +die Programme durchlaufen muessen um in die Distribution +aufgenommen werden zu koennen. + +.BU +Freie Weitergabe +.BU +Verfügbarer Quellcode +.BU +Abgeleitete Arbeiten +.BU +Integrität des Autoren-Quellcodes +.BU +Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen +.BU +Keine Nutzungseinschränkung +.BU +Lizenzerteilung +.BU +Produktneutralität +.BU +Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken +.BU +Die Lizenz muss Technologie-neutral sein + .P -Lizenzen: ``Copycenter'', BSD +Eine klassische Open Source-Lizenz gibt es nicht. Dem Charakter +von Open Source entsprechen aber BSD-artige Lizenzen am besten. +Der Kern deren Aussage laesst sich so zusammenfassen: ``Tue mit +dieser Sofware was du willst, solange du nicht behauptest, sie +waere von dir. Und wir haften fuer nichts.'' +.P +Zum groessten Teil entsprechen sich die Definitionen der FSF und +OSI in der Frage, wie eine konkrete Lizenz klassifiziert wird. + + + +.U1 "Free Cultural Works +.P +Inspiriert von der Definition von Freier Software erfordern Free +Cultural Works folgende Essentielle Freiheiten: +.BU +The freedom to use and perform the work +.BU +The freedom to study the work and apply the information +.BU +The freedom to redistribute copies +.BU +The freedom to distribute derivative works +.P +Daneben gibt es aber zusaetzliche Anforderungen, die implizit in +den Freiheiten stecken, aber nochmal explizit aufgefuehrt werden: +.BU +Availability of source data +.BU +Use of a free format +.BU +No technical restrictions +.BU +No other restrictions or limitations +.P +Wenn auch keine weiteren Einschraenkungen und Begrenzungen erlaubt +sind, so gibt es doch bestimmte Einschraenkungen die zulaessig +sind, ohne die essentiellen Freiheiten zu beeinflussen: +.QS +In particular, requirements for attribution, for symmetric +collaboration (i.e., ``copyleft''), and for the protection of +essential freedom are considered permissible restrictions. +.QE +.P +Typische Lizenzen fuer Free Cultural Works sind die zwei Creative +Commons-Lizenzen CC BY und CC BY-SA, sowie die Public Domain +Dedication CC0. Die anderen CC-Lizenzen sind unfrei im Sinne der +FCW. +Weitere Beispiele fuer FCW-Lizenzen sind: XXX GFDL?, OFL?, ... + .U1 "Open Access .P -Definitionen: Budapest, Berlin, Bethesda, ... +Eine anerkannte Definition von Open Access, wie es fuer +die anderen Konzepte der Fall ist, gibt es nicht. Es entstanden +ueber die Jahre allerlei Definitionen, die sich teilweise +unterscheiden und unterschiedlich akzeptiert sind. .P -Lizenzen: CC +Die erste Definition, die den Begriff ``Open Access'' verwendet +hat, war die +.B "Budapest Declaration +in 2002. Sie fordert: +.QS +The literature that should be freely available is that which +scholars give to the world without expectation of payment. [...] +Be ``open access'' to this literature, we mean its free +availability on the public internet, permitting any users to read, +download, copy, distribute, print, [...], or use them for any +other lawful purpose, without financial, legal, or technical +barriers other than those inseparable from gaining access to the +internet itself. The only constraint on reproduction and +distribution, and the only role for copyright in this domain, +should be to give the authors control over the integrity of their +work and the right to be properly acknowledged and cited. +.QE +.P -.U1 "Free Cultural Works .P -Definintionen: FCW-Website +2003 erschien die +.B "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge\ + in the Sciences and Humanities" . +Sie basiert stark, teilweise sogar im Wortlaut, auf dem +.B "Bethesda Statement on Open Access Publishing" , +aus dem gleichen Jahr. +.QS +The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) +to all users a free, irrevocable, +worldwide, right of access to, and a license to copy, use, +distribute, transmit and display the work +publicly and to make and distribute derivative works, in any +digital medium for any responsible +purpose, subject to proper attribution of authorship ([...]), +as well as the right to make small numbers of +printed copies for their personal use. +.QE .P -Lizenzen: CC, GFDL?, OFL +Hier geht man explizit auf abgeleitete Werke ein. +Ueber die Budapest Declaration hinaus geht auch die Forderung, +dass das Werk mitsamt aller Quellmaterialien in einem Repositorium +veroeffentlicht werden muss. +Zudem +unterscheidet man zwischen der digitalen und materiellen +Vervielfaeltigung und Verbreitung. Das kann sicher als +Zugestaendnis an das Verlagswesen gewertet werden. Bei der Freien +Software gibt es diese Unterscheidung nicht. Bei Open Source ist +sie sogar explizit ausgeschlossen. +Im Gegensatz zur Budapest Declaration ist das Thema der Kosten +nicht so prominent praesentiert. Das entspricht der Situation bei +den Definitionen fuer Freie und Open Source Software. +.P +Neben diesen beiden, vielleicht wichtigsten Definitionen, gibt es +unzaehlige weitere. Daneben wird der Begriff +``Open Access'' aber auch oft sehr unscharf verwendet. +Letztlich bleibt als gemeinsamer Nenner nur der kostenlose +(Lese-)Zugriff auf die Informationen uebrig. In der Hinsicht sind +sich alle Beteiligten einig. +.P +Als typische Lizenzen fuer Open Access-Inhalte haben sich die +Creative Commons-Lizenzen etabliert. In der Neuauflage der +Budapest Declaration von 2012 wird sogar explizit die CC BY-Lizenz +empfohlen. Diese Tendenz scheint sich, zumindest fuer +Zeitschriftenartikel, durchzusetzen. (XXX Link zur +GFZ-Empfehlung) +Daneben sind aber auch die anderen CC-Lizenzen (insbesondere CC +BY-NC, CC BY-NC-ND und CC BY-NC-ND) verbreitet. +Was die reinen Quelldaten angeht, so werden diese inzwischen +zumeist unter CC0 veroeffentlicht ... falls sie veroeffentlicht +werden. + + + +.KS +.TS +expand; +l | c c c c c c | c c c. +Definition use copy dist mod moddist print source ack gratis +_ +FSF \(sr (\(sr) \(sr \(sr \(sr (\(sr) \(sr \(em \(em +OSI \(sr (\(sr) \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(em \(em +FCW \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(em \(em +.sp .5v +Budapest \(sr \(sr \(sr ? ? \(sr \(em \(sr \(sr +Bethesda \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr few \(em \(sr ? +Berlin \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr few \(sr \(sr ? +.TE +.ce 1 +Tab\^1: Von den Definitionen geforderte Rechte und Pflichten +(XXX: kommerzielle Einschraenkungen) +(XXX: kommerzielle Einschraenkungen) +.KE