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changeset 23:a682d4046c6b

text: lots of new text about defs and licenses; exchanged FCW and OA
author markus schnalke <meillo@marmaro.de>
date Wed, 05 Mar 2014 12:47:52 +0100
parents 0b11b114f270
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files text.roff
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     1.3 @@ -55,6 +55,13 @@
     1.4  Entstehungsgeschichte und ihre Struktur anschauen. Dies ist der
     1.5  Inhalt dieses Abschnittes.
     1.6  
     1.7 +.ig
     1.8 +	Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende
     1.9 +	Motivation, Zweck, Zielrichtung
    1.10 +	Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen.
    1.11 +	Zentrale Personen
    1.12 +..
    1.13 +
    1.14  
    1.15  .U1 "Freie Software
    1.16  .P
    1.17 @@ -178,6 +185,46 @@
    1.18  
    1.19  
    1.20  
    1.21 +.U1 "Free Cultural Works
    1.22 +.P
    1.23 +Free Cultural Works (FCW)
    1.24 +koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung
    1.25 +aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im
    1.26 +Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen
    1.27 +Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende
    1.28 +aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern.
    1.29 +.P
    1.30 +Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung
    1.31 +der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert,
    1.32 +sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei
    1.33 +Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl
    1.34 +gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist
    1.35 +Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie
    1.36 +ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes.
    1.37 +In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen
    1.38 +Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu
    1.39 +fuellen.
    1.40 +.P
    1.41 +FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer
    1.42 +sonstige Werkarten dar.
    1.43 +Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie
    1.44 +bei den Creative Commons-Lizenzen genannt.
    1.45 +Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative
    1.46 +Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten
    1.47 +oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs
    1.48 +Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die
    1.49 +anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu
    1.50 +schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der
    1.51 +Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung,
    1.52 +wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken.
    1.53 +.P
    1.54 +Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter
    1.55 +FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die
    1.56 +Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln.
    1.57 +
    1.58 +
    1.59 +
    1.60 +
    1.61  .U1 "Open Access
    1.62  .P
    1.63  Open Access (OA)
    1.64 @@ -232,53 +279,6 @@
    1.65  
    1.66  
    1.67  
    1.68 -.U1 "Free Cultural Works
    1.69 -.P
    1.70 -Free Cultural Works (FCW)
    1.71 -koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung
    1.72 -aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im
    1.73 -Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen
    1.74 -Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende
    1.75 -aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern.
    1.76 -.P
    1.77 -Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung
    1.78 -der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert,
    1.79 -sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei
    1.80 -Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl
    1.81 -gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist
    1.82 -Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie
    1.83 -ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes.
    1.84 -In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen
    1.85 -Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu
    1.86 -fuellen.
    1.87 -.P
    1.88 -FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer
    1.89 -sonstige Werkarten dar.
    1.90 -Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie
    1.91 -bei den Creative Commons-Lizenzen genannt.
    1.92 -Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative
    1.93 -Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten
    1.94 -oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs
    1.95 -Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die
    1.96 -anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu
    1.97 -schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der
    1.98 -Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung,
    1.99 -wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken.
   1.100 -.P
   1.101 -Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter
   1.102 -FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die
   1.103 -Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln.
   1.104 -
   1.105 -
   1.106 -
   1.107 -.ig
   1.108 -	Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende
   1.109 -	Motivation, Zweck, Zielrichtung
   1.110 -	Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen.
   1.111 -	Zentrale Personen
   1.112 -..
   1.113 -
   1.114 -
   1.115  .KS
   1.116  .in 2c
   1.117  .PS 3.5
   1.118 @@ -303,79 +303,247 @@
   1.119  .KE
   1.120  
   1.121  
   1.122 -
   1.123  .\"###################################################################
   1.124  .H0 "Definitionen und Realisierungen
   1.125  .P
   1.126  Dieser Abschnitt vergleicht die Definitionen, die es fuer die
   1.127 -verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden die Umsetzungen der
   1.128 -Definitionen in Lizenztexten vorgestellt. Hier liegt der Fokus in
   1.129 +verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden typische Lizenzen als
   1.130 +die Umsetzungen der Definitionen vorgestellt.
   1.131 +
   1.132 +(XXX In diesem Abschnitt liegt der Fokus
   1.133  auf den Auswirkungen und Bedeutungen im Bezug auf das
   1.134 -Urheberrecht.
   1.135 +Urheberrecht.)
   1.136  
   1.137  
   1.138  
   1.139 -.P
   1.140 -XXX
   1.141 -
   1.142 -.P
   1.143 -FSF def, DFSG, OSI def, ...
   1.144 -.P
   1.145 -Budapest, Berlin, Bethesda, ...
   1.146 -.P
   1.147 -FCW def.
   1.148 -
   1.149 -.BU
   1.150 -read
   1.151 -.BU
   1.152 -run
   1.153 -.BU
   1.154 -copy
   1.155 -.BU
   1.156 -modify
   1.157 -.BU
   1.158 -redistribute
   1.159 -.BU
   1.160 -redistribute modifications
   1.161 -
   1.162 -.BU
   1.163 -commercially
   1.164 -.BU
   1.165 -small number
   1.166 -
   1.167 -.P
   1.168 -XXX
   1.169 -
   1.170  .U1 "Freie Software
   1.171  .P
   1.172 -Definitionen: FS-Def der FSF?, DFSG, GPL
   1.173 +Fuer Freie Software gibt es eine Definition der Free Software
   1.174 +Foundation, die vier Freiheiten umfasst. Sind diese gegeben, dann
   1.175 +wird die Software als frei angesehen:
   1.176 +.BU
   1.177 +Freiheit 0:
   1.178 +Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
   1.179 +.BU
   1.180 +Freiheit 1:
   1.181 +Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
   1.182 +.BU
   1.183 +Freiheit 2:
   1.184 +Das Programm zu verbreiten.
   1.185 +.BU
   1.186 +Freiheit 3:
   1.187 +Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten,
   1.188 +um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
   1.189  .P
   1.190 -(XXX Lizenzen: ``Copyleft'', GPL.)
   1.191 -Das Copyleft-Prinzip und die GPL
   1.192 -stammen aus der Freien Software selbst. Damit ist die Lizenz quasi
   1.193 -gleichzeitig die Definition von Freier Software aus Sicht der
   1.194 -FSF.
   1.195 +Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext
   1.196 +eine Voraussetzung.
   1.197 +.P
   1.198 +Die FSF pflegt eine Liste von Software-Lizenzen, die sie nach
   1.199 +dieser Definition als frei ansehen.
   1.200 +.P
   1.201 +Ihre eigene Lizenz, die General Public License (GPL), basiert
   1.202 +zudem auf einem besonderen Konstrukt, dem
   1.203 +.I Copyleft .
   1.204 +Dieses erzwingt, dass
   1.205 +jedes abgeleitete Werk wiederum unter der gleichen Lizenz stehen
   1.206 +muss. Damit wird verhindert, dass ein Stueck GPL-lizenzierter Code
   1.207 +jemals auf eine Weise genutzt werden kann, die nicht jedermann
   1.208 +gleichfalls zur Verfuegung steht. Alle auf Copyleft-lizenzierte
   1.209 +Werke aufbauenden Werke werden also wiederum Freie Software sein.
   1.210 +Dieser Zwang wird von manchen als Einschraenkung ihrer individuellen
   1.211 +Freiheit angesehen, von anderen dagegen als Sicherung der Freiheit
   1.212 +aller. Die GPL ist die typische Lizenz fuer die Freie
   1.213 +Software-Bewegung.
   1.214 +
   1.215  
   1.216  
   1.217  .U1 "Open Source
   1.218  .P
   1.219 -Definitionen: OSI-Def
   1.220 +Die Open Source-Definition der Open Source Initiative ist eine
   1.221 +leicht abgewandelte Formulierung der
   1.222 +Debian Free Software Guidelines, welche von der
   1.223 +GNU/Linux-Distribution Debian entwickelt worden sind.
   1.224 +Die Ausrichtung auf die Beduerfnisse einer Distribution, also
   1.225 +eines Projektes, das verschiedene Programme sinnvoll
   1.226 +zusammenstellt, geeignet anpasst und dann als Sammelwerk
   1.227 +verbreitet, sind klar zu erkennen. Die Definition sind eine Checkliste,
   1.228 +die Programme durchlaufen muessen um in die Distribution
   1.229 +aufgenommen werden zu koennen.
   1.230 +
   1.231 +.BU
   1.232 +Freie Weitergabe
   1.233 +.BU
   1.234 +Verfügbarer Quellcode
   1.235 +.BU
   1.236 +Abgeleitete Arbeiten
   1.237 +.BU
   1.238 +Integrität des Autoren-Quellcodes
   1.239 +.BU
   1.240 +Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen
   1.241 +.BU
   1.242 +Keine Nutzungseinschränkung
   1.243 +.BU
   1.244 +Lizenzerteilung
   1.245 +.BU
   1.246 +Produktneutralität
   1.247 +.BU
   1.248 +Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken
   1.249 +.BU
   1.250 +Die Lizenz muss Technologie-neutral sein
   1.251 +
   1.252  .P
   1.253 -Lizenzen: ``Copycenter'', BSD
   1.254 +Eine klassische Open Source-Lizenz gibt es nicht. Dem Charakter
   1.255 +von Open Source entsprechen aber BSD-artige Lizenzen am besten.
   1.256 +Der Kern deren Aussage laesst sich so zusammenfassen: ``Tue mit
   1.257 +dieser Sofware was du willst, solange du nicht behauptest, sie
   1.258 +waere von dir. Und wir haften fuer nichts.''
   1.259 +.P
   1.260 +Zum groessten Teil entsprechen sich die Definitionen der FSF und
   1.261 +OSI in der Frage, wie eine konkrete Lizenz klassifiziert wird.
   1.262 +
   1.263 +
   1.264 +
   1.265 +.U1 "Free Cultural Works
   1.266 +.P
   1.267 +Inspiriert von der Definition von Freier Software erfordern Free
   1.268 +Cultural Works folgende Essentielle Freiheiten:
   1.269 +.BU
   1.270 +The freedom to use and perform the work
   1.271 +.BU
   1.272 +The freedom to study the work and apply the information
   1.273 +.BU
   1.274 +The freedom to redistribute copies
   1.275 +.BU
   1.276 +The freedom to distribute derivative works
   1.277 +.P
   1.278 +Daneben gibt es aber zusaetzliche Anforderungen, die implizit in
   1.279 +den Freiheiten stecken, aber nochmal explizit aufgefuehrt werden:
   1.280 +.BU
   1.281 +Availability of source data
   1.282 +.BU
   1.283 +Use of a free format
   1.284 +.BU
   1.285 +No technical restrictions
   1.286 +.BU
   1.287 +No other restrictions or limitations
   1.288 +.P
   1.289 +Wenn auch keine weiteren Einschraenkungen und Begrenzungen erlaubt
   1.290 +sind, so gibt es doch bestimmte Einschraenkungen die zulaessig
   1.291 +sind, ohne die essentiellen Freiheiten zu beeinflussen:
   1.292 +.QS
   1.293 +In particular, requirements for attribution, for symmetric
   1.294 +collaboration (i.e., ``copyleft''), and for the protection of
   1.295 +essential freedom are considered permissible restrictions.
   1.296 +.QE
   1.297 +.P
   1.298 +Typische Lizenzen fuer Free Cultural Works sind die zwei Creative
   1.299 +Commons-Lizenzen CC BY und CC BY-SA, sowie die Public Domain
   1.300 +Dedication CC0. Die anderen CC-Lizenzen sind unfrei im Sinne der
   1.301 +FCW.
   1.302 +Weitere Beispiele fuer FCW-Lizenzen sind: XXX GFDL?, OFL?, ...
   1.303 +
   1.304  
   1.305  
   1.306  .U1 "Open Access
   1.307  .P
   1.308 -Definitionen: Budapest, Berlin, Bethesda, ...
   1.309 +Eine anerkannte Definition von Open Access, wie es fuer
   1.310 +die anderen Konzepte der Fall ist, gibt es nicht. Es entstanden
   1.311 +ueber die Jahre allerlei Definitionen, die sich teilweise
   1.312 +unterscheiden und unterschiedlich akzeptiert sind.
   1.313  .P
   1.314 -Lizenzen: CC
   1.315 +Die erste Definition, die den Begriff ``Open Access'' verwendet
   1.316 +hat, war die
   1.317 +.B "Budapest Declaration
   1.318 +in 2002. Sie fordert:
   1.319 +.QS
   1.320 +The literature that should be freely available is that which
   1.321 +scholars give to the world without expectation of payment. [...]
   1.322 +Be ``open access'' to this literature, we mean its free
   1.323 +availability on the public internet, permitting any users to read,
   1.324 +download, copy, distribute, print, [...], or use them for any
   1.325 +other lawful purpose, without financial, legal, or technical
   1.326 +barriers other than those inseparable from gaining access to the
   1.327 +internet itself. The only constraint on reproduction and
   1.328 +distribution, and the only role for copyright in this domain,
   1.329 +should be to give the authors control over the integrity of their
   1.330 +work and the right to be properly acknowledged and cited.
   1.331 +.QE
   1.332  
   1.333 +.P
   1.334  
   1.335 -.U1 "Free Cultural Works
   1.336  .P
   1.337 -Definintionen: FCW-Website
   1.338 +2003 erschien die
   1.339 +.B "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge\
   1.340 + in the Sciences and Humanities" .
   1.341 +Sie basiert stark, teilweise sogar im Wortlaut, auf dem
   1.342 +.B "Bethesda Statement on Open Access Publishing" ,
   1.343 +aus dem gleichen Jahr.
   1.344 +.QS
   1.345 +The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s)
   1.346 +to all users a free, irrevocable,
   1.347 +worldwide, right of access to, and a license to copy, use,
   1.348 +distribute, transmit and display the work
   1.349 +publicly and to make and distribute derivative works, in any
   1.350 +digital medium for any responsible
   1.351 +purpose, subject to proper attribution of authorship ([...]),
   1.352 +as well as the right to make small numbers of
   1.353 +printed copies for their personal use.
   1.354 +.QE
   1.355  .P
   1.356 -Lizenzen: CC, GFDL?, OFL
   1.357 +Hier geht man explizit auf abgeleitete Werke ein.
   1.358 +Ueber die Budapest Declaration hinaus geht auch die Forderung,
   1.359 +dass das Werk mitsamt aller Quellmaterialien in einem Repositorium
   1.360 +veroeffentlicht werden muss.
   1.361 +Zudem
   1.362 +unterscheidet man zwischen der digitalen und materiellen
   1.363 +Vervielfaeltigung und Verbreitung. Das kann sicher als
   1.364 +Zugestaendnis an das Verlagswesen gewertet werden. Bei der Freien
   1.365 +Software gibt es diese Unterscheidung nicht. Bei Open Source ist
   1.366 +sie sogar explizit ausgeschlossen.
   1.367 +Im Gegensatz zur Budapest Declaration ist das Thema der Kosten
   1.368 +nicht so prominent praesentiert. Das entspricht der Situation bei
   1.369 +den Definitionen fuer Freie und Open Source Software.
   1.370 +.P
   1.371 +Neben diesen beiden, vielleicht wichtigsten Definitionen, gibt es
   1.372 +unzaehlige weitere. Daneben wird der Begriff
   1.373 +``Open Access'' aber auch oft sehr unscharf verwendet.
   1.374 +Letztlich bleibt als gemeinsamer Nenner nur der kostenlose
   1.375 +(Lese-)Zugriff auf die Informationen uebrig. In der Hinsicht sind
   1.376 +sich alle Beteiligten einig.
   1.377 +.P
   1.378 +Als typische Lizenzen fuer Open Access-Inhalte haben sich die
   1.379 +Creative Commons-Lizenzen etabliert. In der Neuauflage der
   1.380 +Budapest Declaration von 2012 wird sogar explizit die CC BY-Lizenz
   1.381 +empfohlen. Diese Tendenz scheint sich, zumindest fuer
   1.382 +Zeitschriftenartikel, durchzusetzen. (XXX Link zur
   1.383 +GFZ-Empfehlung)
   1.384 +Daneben sind aber auch die anderen CC-Lizenzen (insbesondere CC
   1.385 +BY-NC, CC BY-NC-ND und CC BY-NC-ND) verbreitet.
   1.386 +Was die reinen Quelldaten angeht, so werden diese inzwischen
   1.387 +zumeist unter CC0 veroeffentlicht ... falls sie veroeffentlicht
   1.388 +werden.
   1.389 +
   1.390 +
   1.391 +
   1.392 +.KS
   1.393 +.TS
   1.394 +expand;
   1.395 +l | c c c c c c | c c c.
   1.396 +Definition	use	copy	dist	mod	moddist	print	source	ack	gratis
   1.397 +_
   1.398 +FSF	\(sr	(\(sr)	\(sr	\(sr	\(sr	(\(sr)	\(sr	\(em	\(em
   1.399 +OSI	\(sr	(\(sr)	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(em	\(em
   1.400 +FCW	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(em	\(em
   1.401 +.sp .5v
   1.402 +Budapest	\(sr	\(sr	\(sr	?	?	\(sr	\(em	\(sr	\(sr
   1.403 +Bethesda	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	few	\(em	\(sr	?
   1.404 +Berlin	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	\(sr	few	\(sr	\(sr	?
   1.405 +.TE
   1.406 +.ce 1
   1.407 +Tab\^1: Von den Definitionen geforderte Rechte und Pflichten
   1.408 +(XXX: kommerzielle Einschraenkungen)
   1.409 +(XXX: kommerzielle Einschraenkungen)
   1.410 +.KE
   1.411  
   1.412  
   1.413