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text: lots of new text about defs and licenses; exchanged FCW and OA
author | markus schnalke <meillo@marmaro.de> |
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Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende 1.28 +aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern. 1.29 +.P 1.30 +Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung 1.31 +der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert, 1.32 +sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei 1.33 +Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl 1.34 +gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist 1.35 +Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie 1.36 +ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes. 1.37 +In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen 1.38 +Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu 1.39 +fuellen. 1.40 +.P 1.41 +FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer 1.42 +sonstige Werkarten dar. 1.43 +Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie 1.44 +bei den Creative Commons-Lizenzen genannt. 1.45 +Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative 1.46 +Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten 1.47 +oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs 1.48 +Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die 1.49 +anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu 1.50 +schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der 1.51 +Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung, 1.52 +wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken. 1.53 +.P 1.54 +Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter 1.55 +FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die 1.56 +Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln. 1.57 + 1.58 + 1.59 + 1.60 + 1.61 .U1 "Open Access 1.62 .P 1.63 Open Access (OA) 1.64 @@ -232,53 +279,6 @@ 1.65 1.66 1.67 1.68 -.U1 "Free Cultural Works 1.69 -.P 1.70 -Free Cultural Works (FCW) 1.71 -koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung 1.72 -aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im 1.73 -Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen 1.74 -Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende 1.75 -aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern. 1.76 -.P 1.77 -Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung 1.78 -der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert, 1.79 -sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei 1.80 -Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl 1.81 -gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist 1.82 -Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie 1.83 -ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes. 1.84 -In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen 1.85 -Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu 1.86 -fuellen. 1.87 -.P 1.88 -FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer 1.89 -sonstige Werkarten dar. 1.90 -Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie 1.91 -bei den Creative Commons-Lizenzen genannt. 1.92 -Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative 1.93 -Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten 1.94 -oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs 1.95 -Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die 1.96 -anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu 1.97 -schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der 1.98 -Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung, 1.99 -wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken. 1.100 -.P 1.101 -Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter 1.102 -FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die 1.103 -Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln. 1.104 - 1.105 - 1.106 - 1.107 -.ig 1.108 - Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende 1.109 - Motivation, Zweck, Zielrichtung 1.110 - Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen. 1.111 - Zentrale Personen 1.112 -.. 1.113 - 1.114 - 1.115 .KS 1.116 .in 2c 1.117 .PS 3.5 1.118 @@ -303,79 +303,247 @@ 1.119 .KE 1.120 1.121 1.122 - 1.123 .\"################################################################### 1.124 .H0 "Definitionen und Realisierungen 1.125 .P 1.126 Dieser Abschnitt vergleicht die Definitionen, die es fuer die 1.127 -verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden die Umsetzungen der 1.128 -Definitionen in Lizenztexten vorgestellt. Hier liegt der Fokus in 1.129 +verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden typische Lizenzen als 1.130 +die Umsetzungen der Definitionen vorgestellt. 1.131 + 1.132 +(XXX In diesem Abschnitt liegt der Fokus 1.133 auf den Auswirkungen und Bedeutungen im Bezug auf das 1.134 -Urheberrecht. 1.135 +Urheberrecht.) 1.136 1.137 1.138 1.139 -.P 1.140 -XXX 1.141 - 1.142 -.P 1.143 -FSF def, DFSG, OSI def, ... 1.144 -.P 1.145 -Budapest, Berlin, Bethesda, ... 1.146 -.P 1.147 -FCW def. 1.148 - 1.149 -.BU 1.150 -read 1.151 -.BU 1.152 -run 1.153 -.BU 1.154 -copy 1.155 -.BU 1.156 -modify 1.157 -.BU 1.158 -redistribute 1.159 -.BU 1.160 -redistribute modifications 1.161 - 1.162 -.BU 1.163 -commercially 1.164 -.BU 1.165 -small number 1.166 - 1.167 -.P 1.168 -XXX 1.169 - 1.170 .U1 "Freie Software 1.171 .P 1.172 -Definitionen: FS-Def der FSF?, DFSG, GPL 1.173 +Fuer Freie Software gibt es eine Definition der Free Software 1.174 +Foundation, die vier Freiheiten umfasst. Sind diese gegeben, dann 1.175 +wird die Software als frei angesehen: 1.176 +.BU 1.177 +Freiheit 0: 1.178 +Das Programm zu jedem Zweck auszuführen. 1.179 +.BU 1.180 +Freiheit 1: 1.181 +Das Programm zu untersuchen und zu verändern. 1.182 +.BU 1.183 +Freiheit 2: 1.184 +Das Programm zu verbreiten. 1.185 +.BU 1.186 +Freiheit 3: 1.187 +Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, 1.188 +um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen. 1.189 .P 1.190 -(XXX Lizenzen: ``Copyleft'', GPL.) 1.191 -Das Copyleft-Prinzip und die GPL 1.192 -stammen aus der Freien Software selbst. Damit ist die Lizenz quasi 1.193 -gleichzeitig die Definition von Freier Software aus Sicht der 1.194 -FSF. 1.195 +Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext 1.196 +eine Voraussetzung. 1.197 +.P 1.198 +Die FSF pflegt eine Liste von Software-Lizenzen, die sie nach 1.199 +dieser Definition als frei ansehen. 1.200 +.P 1.201 +Ihre eigene Lizenz, die General Public License (GPL), basiert 1.202 +zudem auf einem besonderen Konstrukt, dem 1.203 +.I Copyleft . 1.204 +Dieses erzwingt, dass 1.205 +jedes abgeleitete Werk wiederum unter der gleichen Lizenz stehen 1.206 +muss. Damit wird verhindert, dass ein Stueck GPL-lizenzierter Code 1.207 +jemals auf eine Weise genutzt werden kann, die nicht jedermann 1.208 +gleichfalls zur Verfuegung steht. Alle auf Copyleft-lizenzierte 1.209 +Werke aufbauenden Werke werden also wiederum Freie Software sein. 1.210 +Dieser Zwang wird von manchen als Einschraenkung ihrer individuellen 1.211 +Freiheit angesehen, von anderen dagegen als Sicherung der Freiheit 1.212 +aller. Die GPL ist die typische Lizenz fuer die Freie 1.213 +Software-Bewegung. 1.214 + 1.215 1.216 1.217 .U1 "Open Source 1.218 .P 1.219 -Definitionen: OSI-Def 1.220 +Die Open Source-Definition der Open Source Initiative ist eine 1.221 +leicht abgewandelte Formulierung der 1.222 +Debian Free Software Guidelines, welche von der 1.223 +GNU/Linux-Distribution Debian entwickelt worden sind. 1.224 +Die Ausrichtung auf die Beduerfnisse einer Distribution, also 1.225 +eines Projektes, das verschiedene Programme sinnvoll 1.226 +zusammenstellt, geeignet anpasst und dann als Sammelwerk 1.227 +verbreitet, sind klar zu erkennen. Die Definition sind eine Checkliste, 1.228 +die Programme durchlaufen muessen um in die Distribution 1.229 +aufgenommen werden zu koennen. 1.230 + 1.231 +.BU 1.232 +Freie Weitergabe 1.233 +.BU 1.234 +Verfügbarer Quellcode 1.235 +.BU 1.236 +Abgeleitete Arbeiten 1.237 +.BU 1.238 +Integrität des Autoren-Quellcodes 1.239 +.BU 1.240 +Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen 1.241 +.BU 1.242 +Keine Nutzungseinschränkung 1.243 +.BU 1.244 +Lizenzerteilung 1.245 +.BU 1.246 +Produktneutralität 1.247 +.BU 1.248 +Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken 1.249 +.BU 1.250 +Die Lizenz muss Technologie-neutral sein 1.251 + 1.252 .P 1.253 -Lizenzen: ``Copycenter'', BSD 1.254 +Eine klassische Open Source-Lizenz gibt es nicht. Dem Charakter 1.255 +von Open Source entsprechen aber BSD-artige Lizenzen am besten. 1.256 +Der Kern deren Aussage laesst sich so zusammenfassen: ``Tue mit 1.257 +dieser Sofware was du willst, solange du nicht behauptest, sie 1.258 +waere von dir. Und wir haften fuer nichts.'' 1.259 +.P 1.260 +Zum groessten Teil entsprechen sich die Definitionen der FSF und 1.261 +OSI in der Frage, wie eine konkrete Lizenz klassifiziert wird. 1.262 + 1.263 + 1.264 + 1.265 +.U1 "Free Cultural Works 1.266 +.P 1.267 +Inspiriert von der Definition von Freier Software erfordern Free 1.268 +Cultural Works folgende Essentielle Freiheiten: 1.269 +.BU 1.270 +The freedom to use and perform the work 1.271 +.BU 1.272 +The freedom to study the work and apply the information 1.273 +.BU 1.274 +The freedom to redistribute copies 1.275 +.BU 1.276 +The freedom to distribute derivative works 1.277 +.P 1.278 +Daneben gibt es aber zusaetzliche Anforderungen, die implizit in 1.279 +den Freiheiten stecken, aber nochmal explizit aufgefuehrt werden: 1.280 +.BU 1.281 +Availability of source data 1.282 +.BU 1.283 +Use of a free format 1.284 +.BU 1.285 +No technical restrictions 1.286 +.BU 1.287 +No other restrictions or limitations 1.288 +.P 1.289 +Wenn auch keine weiteren Einschraenkungen und Begrenzungen erlaubt 1.290 +sind, so gibt es doch bestimmte Einschraenkungen die zulaessig 1.291 +sind, ohne die essentiellen Freiheiten zu beeinflussen: 1.292 +.QS 1.293 +In particular, requirements for attribution, for symmetric 1.294 +collaboration (i.e., ``copyleft''), and for the protection of 1.295 +essential freedom are considered permissible restrictions. 1.296 +.QE 1.297 +.P 1.298 +Typische Lizenzen fuer Free Cultural Works sind die zwei Creative 1.299 +Commons-Lizenzen CC BY und CC BY-SA, sowie die Public Domain 1.300 +Dedication CC0. Die anderen CC-Lizenzen sind unfrei im Sinne der 1.301 +FCW. 1.302 +Weitere Beispiele fuer FCW-Lizenzen sind: XXX GFDL?, OFL?, ... 1.303 + 1.304 1.305 1.306 .U1 "Open Access 1.307 .P 1.308 -Definitionen: Budapest, Berlin, Bethesda, ... 1.309 +Eine anerkannte Definition von Open Access, wie es fuer 1.310 +die anderen Konzepte der Fall ist, gibt es nicht. Es entstanden 1.311 +ueber die Jahre allerlei Definitionen, die sich teilweise 1.312 +unterscheiden und unterschiedlich akzeptiert sind. 1.313 .P 1.314 -Lizenzen: CC 1.315 +Die erste Definition, die den Begriff ``Open Access'' verwendet 1.316 +hat, war die 1.317 +.B "Budapest Declaration 1.318 +in 2002. Sie fordert: 1.319 +.QS 1.320 +The literature that should be freely available is that which 1.321 +scholars give to the world without expectation of payment. [...] 1.322 +Be ``open access'' to this literature, we mean its free 1.323 +availability on the public internet, permitting any users to read, 1.324 +download, copy, distribute, print, [...], or use them for any 1.325 +other lawful purpose, without financial, legal, or technical 1.326 +barriers other than those inseparable from gaining access to the 1.327 +internet itself. The only constraint on reproduction and 1.328 +distribution, and the only role for copyright in this domain, 1.329 +should be to give the authors control over the integrity of their 1.330 +work and the right to be properly acknowledged and cited. 1.331 +.QE 1.332 1.333 +.P 1.334 1.335 -.U1 "Free Cultural Works 1.336 .P 1.337 -Definintionen: FCW-Website 1.338 +2003 erschien die 1.339 +.B "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge\ 1.340 + in the Sciences and Humanities" . 1.341 +Sie basiert stark, teilweise sogar im Wortlaut, auf dem 1.342 +.B "Bethesda Statement on Open Access Publishing" , 1.343 +aus dem gleichen Jahr. 1.344 +.QS 1.345 +The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) 1.346 +to all users a free, irrevocable, 1.347 +worldwide, right of access to, and a license to copy, use, 1.348 +distribute, transmit and display the work 1.349 +publicly and to make and distribute derivative works, in any 1.350 +digital medium for any responsible 1.351 +purpose, subject to proper attribution of authorship ([...]), 1.352 +as well as the right to make small numbers of 1.353 +printed copies for their personal use. 1.354 +.QE 1.355 .P 1.356 -Lizenzen: CC, GFDL?, OFL 1.357 +Hier geht man explizit auf abgeleitete Werke ein. 1.358 +Ueber die Budapest Declaration hinaus geht auch die Forderung, 1.359 +dass das Werk mitsamt aller Quellmaterialien in einem Repositorium 1.360 +veroeffentlicht werden muss. 1.361 +Zudem 1.362 +unterscheidet man zwischen der digitalen und materiellen 1.363 +Vervielfaeltigung und Verbreitung. Das kann sicher als 1.364 +Zugestaendnis an das Verlagswesen gewertet werden. Bei der Freien 1.365 +Software gibt es diese Unterscheidung nicht. Bei Open Source ist 1.366 +sie sogar explizit ausgeschlossen. 1.367 +Im Gegensatz zur Budapest Declaration ist das Thema der Kosten 1.368 +nicht so prominent praesentiert. Das entspricht der Situation bei 1.369 +den Definitionen fuer Freie und Open Source Software. 1.370 +.P 1.371 +Neben diesen beiden, vielleicht wichtigsten Definitionen, gibt es 1.372 +unzaehlige weitere. Daneben wird der Begriff 1.373 +``Open Access'' aber auch oft sehr unscharf verwendet. 1.374 +Letztlich bleibt als gemeinsamer Nenner nur der kostenlose 1.375 +(Lese-)Zugriff auf die Informationen uebrig. In der Hinsicht sind 1.376 +sich alle Beteiligten einig. 1.377 +.P 1.378 +Als typische Lizenzen fuer Open Access-Inhalte haben sich die 1.379 +Creative Commons-Lizenzen etabliert. In der Neuauflage der 1.380 +Budapest Declaration von 2012 wird sogar explizit die CC BY-Lizenz 1.381 +empfohlen. Diese Tendenz scheint sich, zumindest fuer 1.382 +Zeitschriftenartikel, durchzusetzen. (XXX Link zur 1.383 +GFZ-Empfehlung) 1.384 +Daneben sind aber auch die anderen CC-Lizenzen (insbesondere CC 1.385 +BY-NC, CC BY-NC-ND und CC BY-NC-ND) verbreitet. 1.386 +Was die reinen Quelldaten angeht, so werden diese inzwischen 1.387 +zumeist unter CC0 veroeffentlicht ... falls sie veroeffentlicht 1.388 +werden. 1.389 + 1.390 + 1.391 + 1.392 +.KS 1.393 +.TS 1.394 +expand; 1.395 +l | c c c c c c | c c c. 1.396 +Definition use copy dist mod moddist print source ack gratis 1.397 +_ 1.398 +FSF \(sr (\(sr) \(sr \(sr \(sr (\(sr) \(sr \(em \(em 1.399 +OSI \(sr (\(sr) \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(em \(em 1.400 +FCW \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(em \(em 1.401 +.sp .5v 1.402 +Budapest \(sr \(sr \(sr ? ? \(sr \(em \(sr \(sr 1.403 +Bethesda \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr few \(em \(sr ? 1.404 +Berlin \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr few \(sr \(sr ? 1.405 +.TE 1.406 +.ce 1 1.407 +Tab\^1: Von den Definitionen geforderte Rechte und Pflichten 1.408 +(XXX: kommerzielle Einschraenkungen) 1.409 +(XXX: kommerzielle Einschraenkungen) 1.410 +.KE 1.411 1.412 1.413