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text: lots of new text about defs and licenses; exchanged FCW and OA
author markus schnalke <meillo@marmaro.de>
date Wed, 05 Mar 2014 12:47:52 +0100
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22:0b11b114f270 23:a682d4046c6b
53 sich aber teilweise auch stark unterscheiden. 53 sich aber teilweise auch stark unterscheiden.
54 Um Konzepte und Bewegungen zu verstehen muss man sich ihre 54 Um Konzepte und Bewegungen zu verstehen muss man sich ihre
55 Entstehungsgeschichte und ihre Struktur anschauen. Dies ist der 55 Entstehungsgeschichte und ihre Struktur anschauen. Dies ist der
56 Inhalt dieses Abschnittes. 56 Inhalt dieses Abschnittes.
57 57
58 .ig
59 Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende
60 Motivation, Zweck, Zielrichtung
61 Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen.
62 Zentrale Personen
63 ..
64
58 65
59 .U1 "Freie Software 66 .U1 "Freie Software
60 .P 67 .P
61 Die Freie Software (FS) 68 Die Freie Software (FS)
62 ist in erster Linie eine ethische und politische Bewegung, bei der die 69 ist in erster Linie eine ethische und politische Bewegung, bei der die
176 gefunden und behoben werden. 183 gefunden und behoben werden.
177 184
178 185
179 186
180 187
188 .U1 "Free Cultural Works
189 .P
190 Free Cultural Works (FCW)
191 koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung
192 aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im
193 Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen
194 Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende
195 aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern.
196 .P
197 Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung
198 der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert,
199 sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei
200 Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl
201 gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist
202 Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie
203 ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes.
204 In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen
205 Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu
206 fuellen.
207 .P
208 FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer
209 sonstige Werkarten dar.
210 Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie
211 bei den Creative Commons-Lizenzen genannt.
212 Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative
213 Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten
214 oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs
215 Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die
216 anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu
217 schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der
218 Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung,
219 wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken.
220 .P
221 Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter
222 FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die
223 Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln.
224
225
226
227
181 .U1 "Open Access 228 .U1 "Open Access
182 .P 229 .P
183 Open Access (OA) 230 Open Access (OA)
184 hat im Kern das Streben nach dem Zugang zu Information. Es geht 231 hat im Kern das Streben nach dem Zugang zu Information. Es geht
185 darum das Wissen aufnehmen und sich darauf berufen zu koennen. Die 232 darum das Wissen aufnehmen und sich darauf berufen zu koennen. Die
228 Programmierarbeit, die auf genauen Definitionen basiert, zum 275 Programmierarbeit, die auf genauen Definitionen basiert, zum
229 anderen aber wohl auch an ihrer Geburt aus der Freien Software, 276 anderen aber wohl auch an ihrer Geburt aus der Freien Software,
230 die eine klaere Rechtslage als eine Kernaufgabe sieht. 277 die eine klaere Rechtslage als eine Kernaufgabe sieht.
231 .P 278 .P
232 279
233
234
235 .U1 "Free Cultural Works
236 .P
237 Free Cultural Works (FCW)
238 koennte man als vierte, noch fehlende Ausrichtung
239 aufnehmen. Dort steht die Gemeinschaft und deren Allmende im
240 Zentrum. Werke sollen der Gemeinschaft gehoeren, nicht einzelnen
241 Individuen. Ziel ist es, eine moeglichst grosse Allmende
242 aufzubauen um so eine lebendige Kultur zu foerdern.
243 .P
244 Das vierte, noch fehlende Konzept, das die ethische Ausrichtung
245 der Freien Software mit der Werkart des Open Access kombiniert,
246 sind die Free Cultural Works. Im Gegensatz zu den anderen drei
247 Konzepten sind sie weit weniger bekannt. Sie sind aber sowohl
248 gezielt ausgerichtet als auch klar definiert, zudem verweist
249 Creative Commons in manchen ihrer Lizenzen darauf. Damit sind sie
250 ein guter Stellvertreter dieses Konzeptes.
251 In dieser Arbeit sollen sie nur eine Ergaenzung der anderen
252 Konzepte darstellen um die Konzeptlandschaft angemessen zu
253 fuellen.
254 .P
255 FCW stellen das Gegenstueck zur Freien Software fuer
256 sonstige Werkarten dar.
257 Sie wurden XXX von XXX ins Leben gerufen. Seit XXX sind sie
258 bei den Creative Commons-Lizenzen genannt.
259 Ihr vermutlich groesster Nutzen liegt genau dort: Die Creative
260 Commons-Lizenzen, die ein breites Spektrum an Freiheiten bieten
261 oder nicht bieten angemessen zu klassifizieren. Drei der sechs
262 Lizenztypen werden naemlich als Erzeuger von FCW angesehen, die
263 anderen drei nicht. Ein Bewusstsein fuer diese Differenzierung zu
264 schaffen, das scheint das Ziel der FCW zu sein. Wie auch bei der
265 Freien Software steht FCW nicht gegen die kommerzielle Verwertung,
266 wohl aber gegen das Eigentum von kulturellen Werken.
267 .P
268 Es scheinen keine bestimmten Personen oder Institutionen hinter
269 FCW zu stehen. Die Hauptmotivation scheint es zu sein, die
270 Bedeutung freier kultureller Werke zu vermitteln.
271
272
273
274 .ig
275 Ausgangsbasis, Zeit, Situation, Hintergruende
276 Motivation, Zweck, Zielrichtung
277 Akteure, Beteiligte, Wer fuer wen.
278 Zentrale Personen
279 ..
280 280
281 281
282 .KS 282 .KS
283 .in 2c 283 .in 2c
284 .PS 3.5 284 .PS 3.5
301 .ce 301 .ce
302 .I "Abb.\^1: Ausrichtung der Konzepte 302 .I "Abb.\^1: Ausrichtung der Konzepte
303 .KE 303 .KE
304 304
305 305
306
307 .\"################################################################### 306 .\"###################################################################
308 .H0 "Definitionen und Realisierungen 307 .H0 "Definitionen und Realisierungen
309 .P 308 .P
310 Dieser Abschnitt vergleicht die Definitionen, die es fuer die 309 Dieser Abschnitt vergleicht die Definitionen, die es fuer die
311 verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden die Umsetzungen der 310 verschiedenen Konzepte gibt. Daneben werden typische Lizenzen als
312 Definitionen in Lizenztexten vorgestellt. Hier liegt der Fokus in 311 die Umsetzungen der Definitionen vorgestellt.
312
313 (XXX In diesem Abschnitt liegt der Fokus
313 auf den Auswirkungen und Bedeutungen im Bezug auf das 314 auf den Auswirkungen und Bedeutungen im Bezug auf das
314 Urheberrecht. 315 Urheberrecht.)
315 316
316 317
317
318 .P
319 XXX
320
321 .P
322 FSF def, DFSG, OSI def, ...
323 .P
324 Budapest, Berlin, Bethesda, ...
325 .P
326 FCW def.
327
328 .BU
329 read
330 .BU
331 run
332 .BU
333 copy
334 .BU
335 modify
336 .BU
337 redistribute
338 .BU
339 redistribute modifications
340
341 .BU
342 commercially
343 .BU
344 small number
345
346 .P
347 XXX
348 318
349 .U1 "Freie Software 319 .U1 "Freie Software
350 .P 320 .P
351 Definitionen: FS-Def der FSF?, DFSG, GPL 321 Fuer Freie Software gibt es eine Definition der Free Software
352 .P 322 Foundation, die vier Freiheiten umfasst. Sind diese gegeben, dann
353 (XXX Lizenzen: ``Copyleft'', GPL.) 323 wird die Software als frei angesehen:
354 Das Copyleft-Prinzip und die GPL 324 .BU
355 stammen aus der Freien Software selbst. Damit ist die Lizenz quasi 325 Freiheit 0:
356 gleichzeitig die Definition von Freier Software aus Sicht der 326 Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
357 FSF. 327 .BU
328 Freiheit 1:
329 Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
330 .BU
331 Freiheit 2:
332 Das Programm zu verbreiten.
333 .BU
334 Freiheit 3:
335 Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten,
336 um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
337 .P
338 Für die Freiheiten (1) und (3) ist der Zugang zum Quelltext
339 eine Voraussetzung.
340 .P
341 Die FSF pflegt eine Liste von Software-Lizenzen, die sie nach
342 dieser Definition als frei ansehen.
343 .P
344 Ihre eigene Lizenz, die General Public License (GPL), basiert
345 zudem auf einem besonderen Konstrukt, dem
346 .I Copyleft .
347 Dieses erzwingt, dass
348 jedes abgeleitete Werk wiederum unter der gleichen Lizenz stehen
349 muss. Damit wird verhindert, dass ein Stueck GPL-lizenzierter Code
350 jemals auf eine Weise genutzt werden kann, die nicht jedermann
351 gleichfalls zur Verfuegung steht. Alle auf Copyleft-lizenzierte
352 Werke aufbauenden Werke werden also wiederum Freie Software sein.
353 Dieser Zwang wird von manchen als Einschraenkung ihrer individuellen
354 Freiheit angesehen, von anderen dagegen als Sicherung der Freiheit
355 aller. Die GPL ist die typische Lizenz fuer die Freie
356 Software-Bewegung.
357
358 358
359 359
360 .U1 "Open Source 360 .U1 "Open Source
361 .P 361 .P
362 Definitionen: OSI-Def 362 Die Open Source-Definition der Open Source Initiative ist eine
363 .P 363 leicht abgewandelte Formulierung der
364 Lizenzen: ``Copycenter'', BSD 364 Debian Free Software Guidelines, welche von der
365 GNU/Linux-Distribution Debian entwickelt worden sind.
366 Die Ausrichtung auf die Beduerfnisse einer Distribution, also
367 eines Projektes, das verschiedene Programme sinnvoll
368 zusammenstellt, geeignet anpasst und dann als Sammelwerk
369 verbreitet, sind klar zu erkennen. Die Definition sind eine Checkliste,
370 die Programme durchlaufen muessen um in die Distribution
371 aufgenommen werden zu koennen.
372
373 .BU
374 Freie Weitergabe
375 .BU
376 Verfügbarer Quellcode
377 .BU
378 Abgeleitete Arbeiten
379 .BU
380 Integrität des Autoren-Quellcodes
381 .BU
382 Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen
383 .BU
384 Keine Nutzungseinschränkung
385 .BU
386 Lizenzerteilung
387 .BU
388 Produktneutralität
389 .BU
390 Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken
391 .BU
392 Die Lizenz muss Technologie-neutral sein
393
394 .P
395 Eine klassische Open Source-Lizenz gibt es nicht. Dem Charakter
396 von Open Source entsprechen aber BSD-artige Lizenzen am besten.
397 Der Kern deren Aussage laesst sich so zusammenfassen: ``Tue mit
398 dieser Sofware was du willst, solange du nicht behauptest, sie
399 waere von dir. Und wir haften fuer nichts.''
400 .P
401 Zum groessten Teil entsprechen sich die Definitionen der FSF und
402 OSI in der Frage, wie eine konkrete Lizenz klassifiziert wird.
403
404
405
406 .U1 "Free Cultural Works
407 .P
408 Inspiriert von der Definition von Freier Software erfordern Free
409 Cultural Works folgende Essentielle Freiheiten:
410 .BU
411 The freedom to use and perform the work
412 .BU
413 The freedom to study the work and apply the information
414 .BU
415 The freedom to redistribute copies
416 .BU
417 The freedom to distribute derivative works
418 .P
419 Daneben gibt es aber zusaetzliche Anforderungen, die implizit in
420 den Freiheiten stecken, aber nochmal explizit aufgefuehrt werden:
421 .BU
422 Availability of source data
423 .BU
424 Use of a free format
425 .BU
426 No technical restrictions
427 .BU
428 No other restrictions or limitations
429 .P
430 Wenn auch keine weiteren Einschraenkungen und Begrenzungen erlaubt
431 sind, so gibt es doch bestimmte Einschraenkungen die zulaessig
432 sind, ohne die essentiellen Freiheiten zu beeinflussen:
433 .QS
434 In particular, requirements for attribution, for symmetric
435 collaboration (i.e., ``copyleft''), and for the protection of
436 essential freedom are considered permissible restrictions.
437 .QE
438 .P
439 Typische Lizenzen fuer Free Cultural Works sind die zwei Creative
440 Commons-Lizenzen CC BY und CC BY-SA, sowie die Public Domain
441 Dedication CC0. Die anderen CC-Lizenzen sind unfrei im Sinne der
442 FCW.
443 Weitere Beispiele fuer FCW-Lizenzen sind: XXX GFDL?, OFL?, ...
444
365 445
366 446
367 .U1 "Open Access 447 .U1 "Open Access
368 .P 448 .P
369 Definitionen: Budapest, Berlin, Bethesda, ... 449 Eine anerkannte Definition von Open Access, wie es fuer
370 .P 450 die anderen Konzepte der Fall ist, gibt es nicht. Es entstanden
371 Lizenzen: CC 451 ueber die Jahre allerlei Definitionen, die sich teilweise
372 452 unterscheiden und unterschiedlich akzeptiert sind.
373 453 .P
374 .U1 "Free Cultural Works 454 Die erste Definition, die den Begriff ``Open Access'' verwendet
375 .P 455 hat, war die
376 Definintionen: FCW-Website 456 .B "Budapest Declaration
377 .P 457 in 2002. Sie fordert:
378 Lizenzen: CC, GFDL?, OFL 458 .QS
459 The literature that should be freely available is that which
460 scholars give to the world without expectation of payment. [...]
461 Be ``open access'' to this literature, we mean its free
462 availability on the public internet, permitting any users to read,
463 download, copy, distribute, print, [...], or use them for any
464 other lawful purpose, without financial, legal, or technical
465 barriers other than those inseparable from gaining access to the
466 internet itself. The only constraint on reproduction and
467 distribution, and the only role for copyright in this domain,
468 should be to give the authors control over the integrity of their
469 work and the right to be properly acknowledged and cited.
470 .QE
471
472 .P
473
474 .P
475 2003 erschien die
476 .B "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge\
477 in the Sciences and Humanities" .
478 Sie basiert stark, teilweise sogar im Wortlaut, auf dem
479 .B "Bethesda Statement on Open Access Publishing" ,
480 aus dem gleichen Jahr.
481 .QS
482 The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s)
483 to all users a free, irrevocable,
484 worldwide, right of access to, and a license to copy, use,
485 distribute, transmit and display the work
486 publicly and to make and distribute derivative works, in any
487 digital medium for any responsible
488 purpose, subject to proper attribution of authorship ([...]),
489 as well as the right to make small numbers of
490 printed copies for their personal use.
491 .QE
492 .P
493 Hier geht man explizit auf abgeleitete Werke ein.
494 Ueber die Budapest Declaration hinaus geht auch die Forderung,
495 dass das Werk mitsamt aller Quellmaterialien in einem Repositorium
496 veroeffentlicht werden muss.
497 Zudem
498 unterscheidet man zwischen der digitalen und materiellen
499 Vervielfaeltigung und Verbreitung. Das kann sicher als
500 Zugestaendnis an das Verlagswesen gewertet werden. Bei der Freien
501 Software gibt es diese Unterscheidung nicht. Bei Open Source ist
502 sie sogar explizit ausgeschlossen.
503 Im Gegensatz zur Budapest Declaration ist das Thema der Kosten
504 nicht so prominent praesentiert. Das entspricht der Situation bei
505 den Definitionen fuer Freie und Open Source Software.
506 .P
507 Neben diesen beiden, vielleicht wichtigsten Definitionen, gibt es
508 unzaehlige weitere. Daneben wird der Begriff
509 ``Open Access'' aber auch oft sehr unscharf verwendet.
510 Letztlich bleibt als gemeinsamer Nenner nur der kostenlose
511 (Lese-)Zugriff auf die Informationen uebrig. In der Hinsicht sind
512 sich alle Beteiligten einig.
513 .P
514 Als typische Lizenzen fuer Open Access-Inhalte haben sich die
515 Creative Commons-Lizenzen etabliert. In der Neuauflage der
516 Budapest Declaration von 2012 wird sogar explizit die CC BY-Lizenz
517 empfohlen. Diese Tendenz scheint sich, zumindest fuer
518 Zeitschriftenartikel, durchzusetzen. (XXX Link zur
519 GFZ-Empfehlung)
520 Daneben sind aber auch die anderen CC-Lizenzen (insbesondere CC
521 BY-NC, CC BY-NC-ND und CC BY-NC-ND) verbreitet.
522 Was die reinen Quelldaten angeht, so werden diese inzwischen
523 zumeist unter CC0 veroeffentlicht ... falls sie veroeffentlicht
524 werden.
525
526
527
528 .KS
529 .TS
530 expand;
531 l | c c c c c c | c c c.
532 Definition use copy dist mod moddist print source ack gratis
533 _
534 FSF \(sr (\(sr) \(sr \(sr \(sr (\(sr) \(sr \(em \(em
535 OSI \(sr (\(sr) \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(em \(em
536 FCW \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr \(em \(em
537 .sp .5v
538 Budapest \(sr \(sr \(sr ? ? \(sr \(em \(sr \(sr
539 Bethesda \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr few \(em \(sr ?
540 Berlin \(sr \(sr \(sr \(sr \(sr few \(sr \(sr ?
541 .TE
542 .ce 1
543 Tab\^1: Von den Definitionen geforderte Rechte und Pflichten
544 (XXX: kommerzielle Einschraenkungen)
545 (XXX: kommerzielle Einschraenkungen)
546 .KE
379 547
380 548
381 549
382 .\"################################################################### 550 .\"###################################################################
383 .H0 "Diskussion 551 .H0 "Diskussion